- Luftfahrtpersonal
- Luftfahrtpersonal,im engeren Sinn im Luftverkehrsrecht die Gesamtheit aller Personen, die für ihre Tätigkeit im Rahmen des Luftverkehrs eine besondere Erlaubnis brauchen. Dazu gehören neben den Luftfahrern Prüfer von Luftfahrtgerät, Flugdienstberater sowie Steuerer von Flugzeugmodellen und sonstigem Luftfahrtgerät, die einer Zulassung bedürfen (VO über Luftfahrtpersonal). Im weiteren Sinn werden unter dem Begriff Luftfahrtpersonal Personen zusammengefasst, die bei Luftverkehrsgesellschaften, Luftfahrtindustrien, Flughafengesellschaften und Unternehmen beziehungsweise Behörden wie DFS Deutsche Flugsicherung, Luftfahrt-Bundesamt sowie internationale Organisationen wie IATA, ICAO, Eurocontrol beschäftigt sind. Neben der Unterscheidung zwischen Luftfahrer und sonstigem Luftfahrtpersonal gibt es hinsichtlich ihres Einsatzortes die Unterteilung in fliegendes Personal und Bodenpersonal.
Universal-Lexikon. 2012.